Leider bietet das Gesundheitswesen auf Grund umfangreicher Sparmaßnahmen kaum noch Spielraum für eine individuelle Behandlung.
Die ärztlichen Leistungen sind auf notwendige Maßnahmen zu beschränken.
Zahlreiche überaus sinnvolle Therapien können daher nicht zu Lasten der Krankenkasse erbracht werden, sondern müssen den Versicherten gesondert nach GOÄ in Rechnung gestellt werden.
Welche Leistungen davon betroffen sind und die Kosten für die jeweilige Behandlung entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt, das Ihnen beim ersten Besuch übergeben wird.
Bedenken Sie bei alledem, dass die Gesundheit Ihr höchstes Gut ist.
Dr. Thomas Straub
Orthopäde
Chirotherapie- Sportmedizin- Akupunktur
Belegarzt am KKH Dingolfing